Finning ist vermutlich die sinnloseste Fangpraxis auf den Weltmeeren. Dabei werden Haien – meist bei lebendigem Leib – die Flossen abgeschnitten. Die Tiere werden anschließend über Bord geworfen, da ihr Fleisch verglichen mit den Flossen nahezu wertlos ist. Diese Flossen werden dann, auf dem asiatischen Markt für eine beinahe geschmacksneutrale Haiflossensuppe verwendet, für die um die 90 Euro bezahlt wird.
In der EU wurde den Fischereien 2003 das Abtrennen von Haiflossen an Bord der Schiffe durch eine Verordnung untersagt. Es galt jedoch eine Ausnahmeregelung, die das Abtrennen der Flossen auf hoher See in bestimmten Fällen weiterhin ermöglichte. Im Jahr 2013 wurden dann auch diese Ausnahmen abgeschafft. Seitdem müssen sich bei der Anlandung in der EU und auf EU-Schiffen die Flossen am Körper der Haie befinden (Fins naturally attached). Sobald die Haie angelandet sind, dürfen die Flossen entfernt werden und getrennt vom Hai exportiert werden.
Wirklichen Schutz für die kommerzielle Nutzung von bedrohten Spezies bietet nur der Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens. Mit Spezies, die in diesen Anhang aufgenommen werden, ist der Handel weltweit untersagt. So sind etwa die fünf Nashornarten wegen ihrer starken Bedrohung beinahe vollständig in diesen Anhang aufgenommen worden. Hier wird für die Haie ihre Vielfalt zum Nachteil. Von den mehr als 500 Haiarten werden zwar 85 auf der Roten Liste der IUCN als bedroht aufgeführt. Dennoch ist bisher kein einziger Hai in den Anhang I des Washingtoner Abkommens aufgenommen worden. Lediglich 10 Haiarten sind in den Anhang II aufgenommen worden, der einen Handel strengen Regeln unterwirft, aber nicht untersagt. Es verbleiben also genug weitere Haiarten, auf die für das Geschäft mit den Flossen ausgewichen werden kann.